1. die befristete Zeit der Beschäftigung, in der jmd. seine Eignung zu einer Tätigkeit nachweisen muss eine Probezeit von sechs Monaten vereinbaren, während der Probezeit keinen Urlaub nehmen können
Zeitraum zu Beginn einer neuen Anstellung, in dem leichter gekündigt werden kann eine sechsmonatige Probezeit haben In der Probezeit gibt es noch keinen Urlaub.
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