Postbeamter

Pọst·be·am·ter

, Pọst·be·am·tin der <Postbeamten, Postbeamten> jmd., der bei einer Post als einem Staatsbetrieb eine feste Anstellung hat
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Pọst

1® die; -; nur Sg
1. eine (öffentliche) Institution, die besonders Briefe und Pakete befördert <bei der Post arbeiten, sein; etwas mit der Post schicken>
|| K-: Postangestellte, Postauto, Postbeamte, Postsparbuch, Postsparkasse, Poststempel (Postangestellter, Postauto, Postbeamter, Postsparbuch, Postsparkasse, Poststempel)
|| -K: Bundespost
2. ≈ Postamt <auf die/zur Post gehen; etwas auf die/zur Post bringen>: Wann macht die Post auf?
|| ID 'ab (geht) die Post gespr; verwendet, wenn jemand sofort losfährt od. losfahren soll od. wenn etwas sofort beginnt od. beginnen soll
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