Pfändung

Pfạ̈n·dung

 <Pfändung, Pfändungen> die Pfändung SUBST rechtsw.: gerichtliche Beschlagnahme des Eigentums (bei einer finanziellen Forderung gegen dessen Besitzer)
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

pfạ̈n•den

; pfändete, hat gepfändet; [Vt]
1. etwas pfänden jemandem etwas wegnehmen, um damit dessen Schulden zu bezahlen <das Gericht, der Gerichtsvollzieher pfändet jemandes Möbel, einen Teil von jemandes Einkommen>
2. jemanden pfänden bestimmte Dinge bei jemandem pfänden <jemanden pfänden lassen>
|| hierzu Pfạ̈n•dung die; pfạ̈nd•bar Adj
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Übersetzungen

Pfändung

distraint, seizure, garnishment, attachment

Pfändung

haciz

Pfändung

embargo

Pfändung

saisie

Pfändung

pignoramento

Pfändung

zajęcie

Pfändung

embargo

Pfändung

наложение ареста

Pfändung

κατάσχεση

Pfạ̈n|dung

f <-, -en> → seizure, distraint (form), → attachment (form); der Gerichtsvollzieher kam zur Pfändungthe bailiff came to seize or impound their possessions
Collins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007
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