Pa·tẹnt
<Patents (Patentes), Patente> das Patent SUBST1. rechtsw.: Schutzrecht für eine Erfindung ein Patent anmelden, etwas zum Patent anmelden
2. Ernennungsurkunde, die jmds. berufliche Qualifikation (in seemännischen Berufen) ausweist das Patent als Kapitän/Lotse erwerben
3. schweiz. staatliche Bewilligung zur Ausübung bestimmter Berufe oder Tätigkeiten
pa·tẹnt
Adj. pa·tẹnt patent umg.
1. tüchtig, geschickt ein patenter Bursche
2. praktisch, brauchbar eine patente Idee
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
pa•tẹnt
Adj; gespr 1. gut und praktisch <eine Idee, eine Lösung>
2. nicht adv; tüchtig und sympathisch <ein Bursche, ein Mädel>
Pa•tẹnt
das; -(e)s, -e 1. ein Patent (für etwas) das Recht, eine Erfindung als Einziger wirtschaftlich zu nutzen <ein Patent anmelden, erwerben; jemandem ein Patent erteilen; ein Patent erlischt>
|| K-: Patentamt, Patentrecht, Patentschutz
2. ein Dokument, das beweist, dass man eine bestimmte Tätigkeit ausüben darf <ein Patent als Kapitän, Steuermann haben; ein Patent erwerben>
|| -K: Kapitänspatent
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patent
(paˈtɛnt)
adjektiv umgangssprachlich 1. Person tüchtig
2. Idee, Lösung praktisch
Patent
(paˈtɛnt)
substantiv sächlich Patent(e)s , Patente
1. Recht das Recht, eine Erfindung wirtschaftlich zu nutzen ein Patent beim Patentamt anmelden
2. Schifffahrt Dokument, das eine bestimmte berufliche Qualifikation bescheinigt das Kapitänspatent erwerben
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