Ober·haus
<Oberhauses, Oberhäuser> das Oberhaus SUBST pol.:1. die erste von zwei Kammern eines Parlaments vor allem in den Staaten, die zum ehemaligen Britischen Königreich gehörten
2. kein Plur. Bezeichnung für die erste Kammer des britischen Parlaments
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.