Mündigkeit

Mụ̈n·dig·keit

 die Mündigkeit SUBST kein Plur.
1. Zustand, in dem man mündig 1 ist
2. Haltung, in der man mündig 2 ist
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

mụ̈n•dig

Adj
1. meist präd, nicht adv; <ein junger Mann, eine junge Frau> so alt, dass sie vor dem Gesetz als Erwachsene gelten ≈ volljährig, großjährig ↔ minderjährig: In der Bundesrepublik Deutschland wird man mit achtzehn Jahren mündig
2. fähig, selbstständig vernünftige Entscheidungen zu treffen ≈ reif ↔ unmündig <ein Bürger>: Als mündiger Mensch lässt man sich nicht manipulieren
|| hierzu Mụ̈n•dig•keit die; nur Sg
|| ► entmündigen
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Übersetzungen

Mündigkeit

rüşt

Mụ̈n|dig|keit

f <->, no plmajority; (fig)maturity, responsibility
Collins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007
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