Kontoinhaber

Kọn·to·in·ha·ber

, Kọn·to·in·ha·be·rin der <Kontoinhabers, Kontoinhaber> bankw.: Inhaber eines Kontos
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Kọn•to

das; -s, -s/Kon•ten; eine Art Übersicht (mit einer bestimmten Nummer) besonders bei einer Bank, aus der hervorgeht, wie viel Geld jemand dort noch hat, was dazugekommen ist und was ausgegeben (abgebucht) worden ist <ein Konto bei einer Bank eröffnen, haben, sperren lassen, überziehen, ausgleichen, auflösen; die Bank richtet ein Konto für jemanden ein, führt ein Konto für jemanden; etwas von einem Konto abheben, abbuchen, abziehen; etwas auf ein Konto einzahlen, überweisen; etwas einem Konto gutschreiben; ein Konto mit etwas belasten>: fünftausend Euro auf seinem Konto haben; Ich habe mein Konto um hundert Euro überzogen (= ich bin mit hundert Euro im Minus); Ist das Gehalt schon auf mein(em) Konto eingegangen?
|| K-: Kontoinhaber, Kontonummer, Kontostand
|| -K: Bankkonto, Postkonto, Sparkassenkonto; Geschäftskonto, Privatkonto; Girokonto, Sparkonto; Gehaltskonto
|| ID etwas geht auf sein/ihr usw Konto gespr; er/sie usw ist die Ursache für etwas, ist schuld an etwas
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