Kom·mis·si·on
<Kommission, Kommissionen> die Kommission SUBST1. ein Ausschuss, der eine bestimmte Aufgabe hat Eine Kommission soll die Ursache des Flugzeugabsturzes untersuchen.
2. veralt. Bestellung von Ware etwas in Kommission nehmen wirtsch.: etwas annehmen, damit es für den Besitzer verkauft werden kann Um meinen alten Plattenspieler zu verkaufen, gab ich ihn in einem Fachgeschäft in Kommission.
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Kom•mis•si•on
[-'sjoːn] die; -, -en 1. Kollekt; eine Gruppe von Personen (innerhalb einer größeren Organisation), die offiziell den Auftrag hat, gemeinsam eine bestimmte Aufgabe, ein bestimmtes Problem zu lösen ≈ Ausschuss <Personen bilden eine Kommission>: Die Kommission ist damit beauftragt, die Ursachen für die Katastrophe herauszufinden
|| K-: Kommissionsmitglied
|| -K: Kontrollkommission, Musterungskommission, Prüfungskommission, Untersuchungskommission; Regierungskommission
2. in Kommission in Auftrag (damit es (gegen eine Gebühr) für den Besitzer verkauft wird) <etwas in Kommission nehmen, verkaufen, haben>
|| K-: Kommissionsgeschäft, Kommissionshandel, Kommissionsware
|| zu
2. Kom•mis•si•o•när der; -s, -e
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Kommission
(kɔmɪˈsjoːn)
substantiv weiblich Kommission , Kommissionen
Gruppe von Personen mit bestimmter Aufgabe der Prüfungskommission angehören eine Untersuchungskommission einrichten
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