Kla·ge
<Klage, Klagen> die Klage SUBST1. rechtsw.: bei Gericht vorgebrachte Beschwerde gegen jmdn. unter Erhebung des Anspruchs auf ein gerichtliches Verfahren Sie hatten eine Klage gegen ihren Vermieter eingereicht.
2. Beschwerde, Unmutsäußerung Es gibt immer mehr Klagen über die steigende Lärmbelästigung.
3. nur Plur. die Worte, Gesten und Verhaltensformen, die Schmerz und Trauer von Menschen zum Ausdruck bringen Die Trauernden brachen in laute Klagen aus.
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Kla•ge
die; -, -n 1. geschr; laute Worte, mit denen man zu erkennen gibt, dass man Kummer od. Schmerzen hat ↔ Jubel: in laute Klagen ausbrechen
2. Klage (über jemanden/etwas) Worte, mit denen man zu erkennen gibt, dass man unzufrieden od. ängstlich ist ≈ Beschwerde <Klagen werden laut, sind zu hören, kommen jemandem zu Ohren>: Das Betragen ihres Sohnes gibt keinen Grund zur Klage
3. Klage (
auf etwas (
Akk)) (
gegen jemanden/
etwas) die Einleitung eines (Zivil)Prozesses <das Gericht
o. Ä. erhebt, prüft eine Klage, weist eine Klage ab; der Staatsanwalt gibt einer Klage statt>:
Seine Klage auf Schmerzensgeld gegen den Hersteller des Medikaments hatte Erfolg|| K-:
Klageschrift|| -K:
Räumungsklage,
Scheidungsklage|| NB:
↑ Anklage TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Klage
('klaːgə)
substantiv weiblich Klage , Klagen
1. In letzter Zeit kamen viele Klagen der Nachbarn über zu laute Musik.
2. Recht Klage gegen jdn erheben Die Klage wurde abgewiesen. Räumungsklage
3. Jubel die bittere Klage über den Tod ihres Kindes
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