Jus•tiz
die; -; nur Sg 1. Kollekt; der Teil der staatlichen Verwaltung, der die geltenden Gesetze anwendet und durchsetzt ≈ Rechtsprechung, Rechtswesen
|| K-: Justizminister, Justizministerium
|| -K: Militärjustiz, Ziviljustiz
2. eine Behörde, die für die Justiz (1) verantwortlich ist <jemanden der Justiz ausliefern, übergeben>
|| K-: Justizbeamte, Justizbehörde, Justizgebäude (Justizbeamter, Justizbehörde, Justizgebäude)
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