In·diz
<Indizes, Indizien> das Indiz SUBST1. meist Plur. rechtsw.: ein Gegenstand, der etwas beweist und der in einer Gerichtsverhandlung den Angeklagten belasten oder entlasten kann
-ienkette, -ienprozess
2. geh. Hinweis, Anzeichen Einige Indizien weisen auf einen baldigen Wechsel in der Führungsspitze des Konzerns hin.
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In•diz
[ɪn'diːt ̮s] das; -es, In•di•zi•en [-'diːt ̮sjən] 1. meist Pl, Jur; etwas, das darauf hindeutet, dass jemand ein Verbrechen begangen hat <die Indizien sprechen gegen jemanden; jemanden aufgrund von Indizien verhaften, verurteilen>
|| K-: Indizienprozess
2. geschr ≈ Anzeichen <ein sicheres Indiz für etwas>
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Indiz
(ɪnˈdiːʦ)
substantiv sächlich Indizes , Indizien
Recht 1. Sg. selten Anzeichen der Schuld als Beweismittel Die Indizien sprechen gegen ihn. Indizienprozess
2. etw. ist ein sicheres Indiz dafür, dass ...
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