<Grundbuchs (Grundbuches), Grundbücher> das Grundbuch SUBST amtsspr.: rechtsw.: amtliches Verzeichnis eines Bezirks über alle Grundstücke und deren Eigentümer sich ins Grundbuch eintragen lassen -amt, -eintrag
das; ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets und deren Besitzer eingetragen werden || K-: Grundbuchamt, Grundbucheintrag
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