Gewohnheitsrecht

Ge·wohn·heits·recht

 <Gewohnheitsrechts (Gewohnheitsrechtes)> das Gewohnheitsrecht SUBST kein Plur. rechtsw.: nicht schriftlich festgelegtes, aber durch Gewohnheit festgelegtes Recht
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Ge•wohn•heits•recht

das; nur Sg, Jur; ein Recht, das sich aufgrund einer relativ langen Tradition (heraus)bildet, aber nicht schriftlich fixiert ist
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Übersetzungen

Gewohnheitsrecht

common law
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