Gesetzbuch

Ge•sẹtz

das; -es, -e
1. eine rechtliche Norm, die vom Staat (meist vom Parlament) zum geltenden Recht gemacht worden ist und die alle beachten müssen <die geltenden Gesetze; ein Gesetz (im Parlament) einbringen, beraten, verabschieden/erlassen/beschließen, in/außer Kraft setzen; ein Gesetz einhalten, brechen/übertreten/verletzen; gegen ein Gesetz verstoßen; ein Gesetz tritt in/außer Kraft>: ein Gesetz zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs
|| K-: Gesetzbuch, Gesetzentwurf; Gesetzestext, Gesetzesvorschrift
|| -K: Einwanderungsgesetz, Jugendschutzgesetz, Notstandsgesetz, Strafgesetz
2. meist Pl; ein Prinzip od. eine feste Regel, die allgemein beachtet werden: die ungeschriebenen Gesetze der Höflichkeit
|| -K: Formgesetz, Moralgesetz
3. eine feste Regel, nach der ein Vorgang in der Natur od. in der Gesellschaft verläuft (u. die man oft durch eine mathematische Formel ausdrücken kann) <ein physikalisches, ökonomisches Gesetz>: das Gesetz von der Erhaltung der Energie
|| -K: Naturgesetz
|| ID mit dem Gesetz in Konflikt kommen/geraten eine Straftat begehen
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Übersetzungen

Gesetzbuch

code of law, code

Gesetzbuch

wetboek
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch <EGBGB>Introductory Act to the German Civil Code
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch <ABGB>General Civil Code [Austria]
Gesetzbuch von AlabamaCode of Alabama
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