Gefängnisaufseher

Ge·fạ̈ng·nis·auf·se·her

, Ge·fạ̈ng·nis·auf·se·he·rin der <Gefängnisaufsehers, Gefängnisaufseher> Aufseher für Gefangene
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Auf•se•her

der; jemand, dessen Beruf es ist, meist in einem Gefängnis o. Ä. die Aufsicht zu führen
|| -K: Gefängnisaufseher, Museumsaufseher
|| hierzu Auf•se•he•rin die

Ge•fạ̈ng•nis

das; -ses, -se
1. ein Gebäude, in dem Personen eingesperrt sind, die ein Verbrechen begangen haben (u. vom Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden sind) <ins Gefängnis kommen; im Gefängnis sein, sitzen>
|| K-: Gefängnisaufseher, Gefängnisdirektor, Gefängnisinsasse, Gefängniswärter, Gefängniszelle
|| -K: Frauengefängnis, Untersuchungsgefängnis
2. nur Sg, Kurzw ↑ Gefängnisstrafe: Auf Raub steht Gefängnis/stehen fünf Jahre Gefängnis; zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden
TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Copyright © 2003-2025 Farlex, Inc Haftungsausschluss
Alle auf dieser Website angezeigten Inhalte, einschliesslich Wörterbuch, Thesaurus, Prospekte, Geographien und andere Referenzangaben, dienen nur zu Informationszwecken. Diese Angaben sollten nicht als vollständig und aktuell angesehen werden und sind nicht dafür vorgesehen, den Besuch oder eine Beratung durch einen juristischen, medizinischen oder anderen Experten zu ersetzen.