, Funk·ti·o·nä·rin [fʊŋkʦi̯oˈnɛːɐ̯] <Funktionärs, Funktionäre> der Funktionär SUBST Person, die in einer Organisation ein Amt innehat die Funktionäre des Fußballverbandes/einer Partei/der Gewerkschaft
1. ein Mitglied einer Partei, Gewerkschaft, Organisation o. Ä., das eine wichtige Aufgabe od. Funktion (2) hat <ein führender, hoher Funktionär> || -K: Gewerkschaftsfunktionär, Parteifunktionär
2.hist (DDR); ein leitender Angestellter od. unbezahlter Mitarbeiter des Staates, einer Partei od. Wirtschaftsorganisation, der gewählt wurde || hierzuFunk•ti•o•nä•rindie; -, -nen
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