Für·sor·ge
die Fürsorge SUBST kein Plur.1. das Bemühen um Personen oder Sachen, die Hilfe benötigen die elterliche Fürsorge für ihr Kind, den Grünpflanzen viel Fürsorge angedeihen lassen, Unsere Katze vertrauen wir im Urlaub der Fürsorge der Nachbarin an.
2. eine öffentliche Einrichtung, die für die Betreuung Hilfsbedürftiger zuständig ist bei der Fürsorge arbeiten, Unterstützung bei der Fürsorge beantragen, Um diesen Fall muss sich die Fürsorge kümmern.
-einrichtung
3. umg. Geld, das an Bedürftige als Unterstützung gezahlt wird von der Fürsorge leben
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Für•sor•ge
die; nur Sg 1. das persönliche Bemühen um jemanden, der Hilfe braucht <die elterliche, eine freundschaftliche, eine liebevolle Fürsorge>: Das behinderte Kind braucht besondere Fürsorge
|| K-: Fürsorgepflicht
2. die Hilfe, die der Staat für Menschen in Not organisiert: von der öffentlichen Fürsorge eine Unterstützung bekommen
|| K-: Fürsorgeamt, Fürsorgearzt, Fürsorgeeinrichtung, Fürsorgeerziehung, Fürsorgetätigkeit
|| -K: Sozialfürsorge
3. das Geld, das das Sozialamt als finanzielle Hilfe (für besonders Bedürftige) zahlt <Fürsorge beantragen>: Er muss von der Fürsorge leben
|| K-: Fürsorgeempfänger, Fürsorgeleistung
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Fürsorge
(ˈfyːɐzɔrgə)
substantiv weiblich nur Singular Fürsorge
1. das Bemühen um jdn, der Hilfe braucht sich mit liebevoller Fürsorge um jdn kümmern Fürsorgepflicht
2. Hilfe durch Behörden und Institutionen für Hilfsbedürftige Die Kinder wurden den Eltern weggenommen und staatlicher Fürsorge unterstellt. ein Fall für die Fürsorge sein
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