Erbschaftssteuer
Ẹrb·schafts·steu·er
die <Erbschaftssteuer, Erbschaftssteuern> auf eine Erbschaft erhobene SteuerPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Ẹrb•schaft
die; -, -en; das Erbe1 (1) <eine Erbschaft machen, antreten, ausschlagen>
|| K-: Erbschaftssteuer
Steu•er
2 die; -, -n; der Teil des Einkommens, Vermögens, des Werts von (gekauften) Waren usw, den man an den Staat zahlen muss <hohe, niedrige Steuern; Steuern zahlen, abführen, hinterziehen (= nicht zahlen); Steuern erheben, eintreiben; die Steuern senken, erhöhen; jemanden von der Steuer befreien; etwas mit einer Steuer belegen; etwas von der Steuer absetzen>: Er kann sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen (= für die Summe Geld, die er an Miete für sein Arbeitszimmer bezahlt, braucht er keine Steuern zu zahlen)
|| K-: Steuereinnahmen, Steuererhöhung, Steuererleichterung, Steuergesetz, Steuerhinterziehung, Steuerlast, Steuerpolitik, Steuerprogression, Steuerrecht, Steuerreform, Steuerschuld, Steuersenkung, Steuersystem
|| -K: Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Getränkesteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Vergnügungsteuer (Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Getränkesteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vermögenssteuer, Vergnügungssteuer); Gemeindesteuer, Kirchensteuer
|| ► besteuern, versteuernTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
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