Einspruch

Ein·spruch

 <Einspruchs (Einspruches), Einsprüche> der Einspruch SUBST rechtsw.: Widerspruch gegen das Urteil oder den Beschluss eines Gerichts/ einer Behörde Der Angeklagte hat gegen das Urteil Einspruch erhoben., Ich erhebe Einspruch!, Dem Einspruch wird stattgegeben!
-sfrist, -srecht
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Ein•spruch

der; Jur, Adm geschr; eine schriftliche Erklärung (in einer vorgegebenen Form), dass man eine Entscheidung, ein Urteil o. Ä. nicht akzeptiert ≈ Protest <Einspruch (gegen etwas) erheben, einlegen; einem Einspruch stattgeben>
|| K-: Einspruchsfrist, Einspruchsrecht
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Einspruch

(ˈainʃprʊx)
substantiv männlich
Einspruch(e)s , Einsprüche (-ʃprʏçə)
Recht offizieller Widerspruch gegen etw. Einspruch gegen einen Bescheid einlegen / erheben
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Übersetzungen

Einspruch

plea, protest, veto, appeal, objection, caveat

Einspruch

protestation

Einspruch

protesta, opposizione, ricorso

Einspruch

bezwaar, protest, tegenwerping

Einspruch

protesto

Einspruch

itiraz, karşı çıkma, protesto

Ein|spruch

mobjection (auch Jur); Einspruch einlegen (Admin) → to file an objection, to register a protest; gegen etw Einspruch erhebento object to sth, to raise an objection to sth; ich erhebe Einspruch! (Jur) → objection!; Einspruch abgelehnt! (Jur) → objection overruled!; (dem) Einspruch (wird) stattgegeben! (Jur) → objection sustained!
Collins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007
Einspruch wurde nicht erhoben.Application was left unopposed.
Einspruch abgewiesen!Objection overruled!
Einspruch abgelehnt!Objection overruled!
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