1. das, was jemandem gehört ≈ Besitz (1) <persönliches, fremdes Eigentum; sich an fremdem Eigentum vergreifen>: Dieses Haus ist mein Eigentum (ich wohne in dem Haus und besitze es auch) || K-: Eigentumswohnung
2.Jur; das, was jemandem rechtlich gehört (was er aber vielleicht nicht besitzt (2)): Das Haus ist sein Eigentum, es ist jedoch nicht in seinem Besitz, da es der Staat beansprucht
3.Jur; das Verfügen über sein Eigentum (2) <etwas geht in jemandes Eigentum über, befindet sich in jemandes Eigentum>
4.jemandes geistiges Eigentum etwas, das jemand erfunden hat od. eine Idee, die jemand zuerst gehabt hat
Woh•nung
die; -, -en; meist mehrere Zimmer in einem Haus od. einem Wohnhaus, die eine Einheit bilden und in denen jemand lebt <eine Wohnung mieten, kündigen, beziehen, sich eine Wohnung einrichten; aus einer Wohnung ausziehen> || K-: Wohnungsbau, Wohnungseinrichtung, Wohnungsmiete, Wohnungstür || -K: Zweizimmerwohnung, Dreizimmerwohnungusw, Eigentumswohnung
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