Dọk·tor
, Dok·to·rin <Doktors, ...Doktorto̱ren> der Doktor SUBST1. ein akademischer Grad, für dessen Erlangung man ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Voraussetzung haben muss und den man durch das Schreiben und Veröffentlichen einer (umfangreichen) wissenschaftlichen Arbeit und das Absolvieren einer mündlichen Prüfung erlangt seinen Doktor (in Theologie) machen, Sie ist Doktor/Doktorin der Naturwissenschaften/der Philosophie.
2. umg. Arzt; Ärztin zum Doktor gehen, Mein Kind lässt sich nicht gerne von einem Doktor untersuchen.
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Dọk•tor
[-toːɐ, -tɐ] der; -s, Dok•to•ren 1. gespr; verwendet als Anrede od. Bezeichnung für einen Arzt <einen Doktor brauchen, holen; zum Doktor gehen, müssen>
2. nur Sg; ein akademischer Grad und Titel; Abk Dr.: den Doktor der Chemie, Medizin machen/haben; Er ist Doktor der Biologie (= hat einen Doktortitel in Biologie); Herr/Frau Dr. Baumann; Dr. Müllers Haus
|| K-: Doktorexamen, Doktorgrad, Doktortitel
|| NB: der Bericht des Doktors, aber: der Bericht Doktor Meiers; Doktor wird in der Anrede in Verbindung mit einem Familiennamen abgekürzt geschrieben (Sehr geehrter Herr Dr. Müller!), ohne Familiennamen ausgeschrieben (Sehr geehrter Herr Doktor!)
3. den/seinen Doktor machen gespr; einen Doktortitel erwerben
|| zu
1. und
2. Dok•to•rin [-toːrɪn] die; -, -nen
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Doktor
('dɔktoːɐ)
substantiv männlich Doktors , Doktoren
Doktorin
(dɔk'toːrɪn)
substantiv weiblich Doktorin , Doktorinnen
1. Abk.: Dr. akademischer Titel Er ist Doktor der Philosophie.
2. umgangssprachlich verwendet als Bezeichnung oder Anrede für Ärzte Guten Tag, Herr Doktor!
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