Be•wäh•rung
die; -, -en 1. der Beweis, dass man für etwas geeignet ist ↔ Versagen <jemandes Bewährung auf einem Posten, in einem Amt>
|| K-: Bewährungsprobe
2. Jur; eine Zeitspanne, nach deren Ablauf ein Verurteilter nicht ins Gefängnis muss, wenn er keine neuen Straftaten begangen hat und sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer gemeldet hat <eine Strafe auf/zur Bewährung aussetzen; Bewährung bekommen>: Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Monaten Gefängnis auf/mit Bewährung
|| K-: Bewährungsfrist, Bewährungsstrafe
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