Beschlagnahmung

be•schlag•nah•men

; beschlagnahmte, hat beschlagnahmt; [Vt]
1. etwas beschlagnahmen Jur; jemandem etwas in amtlichem, offiziellem Auftrag wegnehmen ≈ konfiszieren <die Beute, Möbel beschlagnahmen>: Der Zöllner beschlagnahmte die Ware
2. jemanden/etwas beschlagnahmen gespr; jemanden/etwas in Beschlag3 nehmen
|| zu
1. Be•schlag•nah•mung die; Be•schlag•nah•me die; nur Sg
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Beschlagnahmung

(bəˈʃlaːknaːmʊŋ)
substantiv weiblich
Beschlagnahmung , Beschlagnahmungen
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Übersetzungen

Beschlagnahmung

impoundment

Beschlagnahmung

sequestro

Beschlagnahmung

saisie

Beschlagnahmung

захват

Beschlagnahmung

apreensão

Beschlagnahmung

κατάσχεση

Beschlagnahmung

Beslaglæggelse

Beschlagnahmung

Beslag

Be|schlag|nah|mung

f <-, -en> (von Eigentum, Pass)confiscation; (von Vermögen, Grundbesitz, Drogen)seizure; (von Kraftfahrzeug, Boot)impounding
Collins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007
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