1.etwas beschlagnahmenJur; jemandem etwas in amtlichem, offiziellem Auftrag wegnehmen ≈ konfiszieren <die Beute, Möbel beschlagnahmen>: Der Zöllner beschlagnahmte die Ware
2.jemanden/etwas beschlagnahmengespr; jemanden/etwas in Beschlag3 nehmen || zu
1.Be•schlag•nah•mungdie; Be•schlag•nah•medie; nur Sg
Alle auf dieser Website angezeigten Inhalte, einschliesslich Wörterbuch, Thesaurus, Prospekte, Geographien und andere Referenzangaben, dienen nur zu Informationszwecken. Diese Angaben sollten nicht als vollständig und aktuell angesehen werden und sind nicht dafür vorgesehen, den Besuch oder eine Beratung durch einen juristischen, medizinischen oder anderen Experten zu ersetzen.