Bürgin

Bụ̈r•ge

der; -n, -n; (auch Jur) eine Person, die garantiert und dafür haftet, dass eine andere Person ihr Versprechen halten und z. B. ihre Schulden zahlen wird <einen Bürgen nennen/stellen; für jemanden als Bürge eintreten>
|| NB: der Bürge; den, dem, des Bürgen
|| hierzu Bụ̈r•gin die; -, -nen
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Übersetzungen

Bụ̈r|gin

f ? Bürge2
Collins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007
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