Auf·sichts·rat
<Aufsichtsrats (Aufsichtsrates), Aufsichtsräte> der Aufsichtsrat SUBST wirtsch.: rechtsw.: in einigen Unternehmensformen rechtlich vorgeschriebenes Organ zur Überwachung des Vorstandes/der Geschäftsführung
-schef(in), -smitglied, -spräsident(in), -ssitzung, -svorsitzendePONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Auf•sichts•rat
der; Kollekt; eine Gruppe von Personen meist in größeren Firmen, die die Entscheidungen des Vorstandes überwachen
|| K-: Aufsichtsratmitglied, Aufsichtsratvorsitzende (Aufsichtsratmitglied, Aufsichtsratvorsitzender)TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Aufsichtsrat
(ˈaufzɪçʦraːt)
substantiv männlich Aufsichtsrat(e)s , Aufsichtsräte (-rɛːtə)
Wirtschaft Gruppe, die die Aktivitäten des Vorstands eines Unternehmens überwacht Mitglied des Aufsichtsrats sein Aufsichtsratsvorsitzende
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