über·ge·ord·net
Adj. über·ge·ord·net übergeordnet nur attr. nicht steig.
1. im (dienstlichen) Rang höher stehend sich an die übergeordnete Dienststelle wenden
2. untergeordnet so, dass etwas bedeutender oder wichtiger ist als etwas anderes ein übergeordnetes Problem
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
über•ge•ord•net
2. Adj; nicht adv; wichtiger als etwas anderes ↔ untergeordnet <eine Aufgabe, ein Problem>: eine Sache von übergeordneter Bedeutung
3. Adj; nicht adv; (jemandem/etwas) übergeordnet mit dem Recht, (jemandem) Befehle zu geben <eine Behörde, eine Instanz>
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übergeordnet
(ˈyːbɐgə|ɔrdnət)
adjektiv keine Steigerung1. Instanz, Stelle, Behörde mit mehr Rechten Der Bundesgerichtshof ist dem Oberlandesgericht übergeordnet.
2. Problem, Rolle, Ziel wichtiger als andere
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