übergeordnet

über·ge·ord·net

Adj. über·ge·ord·net
übergeordnet nur attr. nicht steig.
1. im (dienstlichen) Rang höher stehend sich an die übergeordnete Dienststelle wenden
2. untergeordnet so, dass etwas bedeutender oder wichtiger ist als etwas anderes ein übergeordnetes Problem
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

über•ge•ord•net

1. Partizip Perfekt; überordnen
2. Adj; nicht adv; wichtiger als etwas anderes ↔ untergeordnet <eine Aufgabe, ein Problem>: eine Sache von übergeordneter Bedeutung
3. Adj; nicht adv; (jemandem/etwas) übergeordnet mit dem Recht, (jemandem) Befehle zu geben <eine Behörde, eine Instanz>
TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.

übergeordnet

(ˈyːbɐgə|ɔrdnət)
adjektiv keine Steigerung
1. Instanz, Stelle, Behörde mit mehr Rechten Der Bundesgerichtshof ist dem Oberlandesgericht übergeordnet.
2. Problem, Rolle, Ziel wichtiger als andere
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Übersetzungen

übergeordnet

superior

übergeordnet

subordinante, superiore
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