Ọ̈f·fent·lich·keit
die Öffentlichkeit SUBST kein Plur.1. alle Menschen eines Landes, einer Stadt o. Ä. Die Öffentlichkeit wurde über den Skandal durch die Nachrichten informiert., Der Kanzler wandte sich im Fernsehen an die Öffentlichkeit.
2. ein Zustand, der öffentlich 1 2 3 4 ist
3. dort, wo einen alle hören oder sehen können in der Öffentlichkeit, in aller Öffentlichkeit
-sbeauftragte, -sbeteiligung, -sfunktion, -sgebot, -sgesetz, -sprinzip, -srecht, -sscheu, -ssphäre, -swerbung, -swirkung, Welt-
öffentlichkeitswirksam
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Ọ̈f•fent•lich•keit
die; -; nur Sg 1. Kollekt; die Leute im Allgemeinen, alle Leute, die in einer Stadt, einem Land o. Ä. wohnen ≈ Allgemeinheit <die Öffentlichkeit alarmieren, informieren; etwas dringt an die Öffentlichkeit, ist der Öffentlichkeit zugänglich; sich an die Öffentlichkeit wenden; vor die Öffentlichkeit treten; von der Öffentlichkeit unbemerkt; unter Ausschluss der Öffentlichkeit>: Diese Bilder sollten der Öffentlichkeit zugänglich sein; Unsere Zeitung brachte die Nachricht an die Öffentlichkeit; die Öffentlichkeit von einer Sitzung ausschließen; Die Gerichtsverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
|| K-: öffentlichkeitsscheu
|| -K: Weltöffentlichkeit
2. der Zustand, öffentlich (1,2,3,4) zu sein <die Öffentlichkeit der Rechtssprechung>
3. in der/aller Öffentlichkeit da, wo man von vielen gehört und gesehen wird <etwas in aller Öffentlichkeit erklären, sagen, tun; etwas geschieht in aller Öffentlichkeit>: Er hat sie in aller Öffentlichkeit geohrfeigt
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Öffentlichkeit
(ˈœfəntlɪçkait)
substantiv weiblich nur Singular Öffentlichkeit
1. alle Menschen, die in einem Land, einer Stadt o. Ä. leben die Öffentlichkeit informieren eine Gerichtsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
2. Situation, dass auch viele Unbeteiligte etw. sehen, hören, erfahren eine breite Öffentlichkeit herstellen Jugendschutz in der Öffentlichkeit Sie stritten sich in aller Öffentlichkeit.
etw. allgemein bekannt machen
3. Eigenschaft, öffentlich zu sein die Öffentlichkeit einer Verhandlung
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