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Zuwiderhandlung |
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Zu·wi·der·hand·lung die <Zuwiderhandlung, Zuwiderhandlungen> amtsspr.: Verstoß gegen Bestimmungen Zuwiderhandlungen werden geahndet! zu•wi•der•han•deln; handelte zuwider, hat zuwidergehandelt; [Vi] etwas (Dat) zuwiderhandeln besonders Adm geschr; gegen einen Befehl, ein Verbot o. Ä. verstoßen: einem Gesetz zuwiderhandeln || hierzu Zu•wi•der•han•deln•de der/die; -n, -n; Zu•wi•der•hand•lung die Übersetzungen Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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