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Wiederaufnahmeverfahren |
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Wie·der·auf·nah·me·ver·fah·ren das <Wiederaufnahmeverfahrens, Wiederaufnahmeverfahren> rechtsw.: gerichtliches Verfahren, bei dem ein früheres Urteil beseitigt werden soll, weil sich neue Beweise zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten ergeben haben
Übersetzungen Wiederaufnahmeverfahren new hearing, retrial
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