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Vertrag |
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Ver·trag der <Vertrags (Vertrages), Verträge> rechtsw.: 1. eine (schriftliche) Vereinbarung, in der eine bestimmte Sache rechtsgültig zwischen zwei Parteien geregelt wird Er hat den Vertrag erfüllt/gebrochen/gekündigt/ gelöst/verletzt., Die Laufzeit des Vertrages beträgt drei Jahre., Das Theater nahm eine neue Schauspielerin unter Vertrag. 2. das Dokument, in dem ein Vertrag1 ausgearbeitet ist Sie hat den Vertrag unterschrieben., Der Vertrag trägt das Siegel des Notars. -sbruch, -text, -verletzung, Arbeits-, Ehe-, Kauf-, Leasing-, Miet-, Pacht-, Werk- Ver•trag der; -(e)s, Ver•trä•ge 1. eine Vereinbarung zwischen zwei od. mehreren Partnern, die für beide Partner (gesetzlich) gültig ist ≈ Kontrakt, Abkommen <ein fester, bindender, langfristiger Vertrag; einen Vertrag mit jemandem (ab)schließen; einen Vertrag machen, erfüllen, verletzen, brechen, lösen, kündigen; von einem Vertrag zurücktreten> || K-: Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragsrecht, Vertragsschluss, Vertragstext || -K: Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Ehevertrag, Friedensvertrag, Handelsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Versicherungsvertrag 2. ein Dokument, in dem steht, was durch einen Vertrag (1) festgelegt wurde <einen Vertrag unterschreiben, unterzeichnen> 3. jemanden unter Vertrag nehmen meist einen Künstler engagieren 4. unter Vertrag sein/stehen meist als Künstler irgendwo (befristet) angestellt sein || zu 1. ver•trags•ge•mäß Adj; ver•trags•ge•recht Adj; ver•trags•wid•rig Adj
Übersetzungen Vertrag contract, verbintenis, verdrag Vertrag kontrakt, smlouva Vertrag sopimus Vertrag avtal, fördrag, kontrakt Vertrag kontrakt, traktat Vertrag ugovor Vertrag 契約, 条約 Vertrag 계약, 조약 Vertrag ข้อตกลง, สนธิสัญญา Vertrag hiệp ước, hợp đồng
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