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Unterschlagung |
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Un·ter·schla·gung die <Unterschlagung, Unterschlagungen> das Stehlen von anvertrautem Geld jemanden wegen Unterschlagung anzeigen/vor Gericht bringen un•ter•schla•gen; unterschlägt, unterschlug, hat unterschlagen; [Vt] 1. etwas unterschlagen meist Geld od. wertvolle Dinge, die anderen gehören (besonders solche, die man aufbewahren od. verwalten soll), stehlen ≈ veruntreuen <Geld, einen Brief, Dokumente unterschlagen> 2. (jemandem) etwas unterschlagen jemandem etwas Wichtiges mit Absicht nicht sagen, obwohl man es müsste ≈ (jemandem) etwas verschweigen
|| hierzu Un•ter•schla•gung die Übersetzungen Unterschlagung appropriazione indebita, sottrazione Un|ter|schla|gung f <-, -en> (von Geld) → embezzlement, misappropriation; (von Briefen, Beweisen etc) → withholding, suppression
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