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Straferlass |
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Straf·er·lass der <Straferlasses, Straferlasse> Aufhebung einer verhängten Strafe, Amnestie Stra•fe die; -, -n 1. eine Maßnahme, durch die jemand bestraft wird, z. B. indem man ihn einsperrt, ihn schlägt, ihm etwas verbietet od. ihn Geld zahlen lässt <eine harte, schwere, strenge, drakonische, abschreckende, empfindliche, leichte, milde Strafe; jemandem eine Strafe androhen, auferlegen, erlassen; eine Strafe (über jemanden) verhängen; eine Strafe absitzen, verbüßen; seine (gerechte) Strafe bekommen; etwas unter Strafe stellen (= strafbar machen); etwas steht unter Strafe; eine Strafe fällt glimpflich aus>: Zur Strafe durfte er nicht ins Kino gehen; Auf Raub stehen hohe Strafen || K-: Strafaktion, Straferlass, Strafverbüßung; strafmildernd, strafmindernd, strafverschärfend || -K: Gefängnisstrafe, Geldstrafe, Haftstrafe 2. die unangenehme Folge, die ein falsches Verhalten für einen selbst hat: Das ist die Strafe für deinen Leichtsinn! 3. meist eine Strafe (be)zahlen müssen gespr; eine Geldbuße (z. B. für Falschparken) zahlen müssen || ID die Strafe folgt auf dem Fuß verwendet, um auszudrücken, dass jemand, der etwas Falsches od. Böses getan hat, sofort bestraft wird || zu 1. straf•los Adj
Übersetzungen Straferlass remission of punishment Straferlass amnistie Straferlass amnistia Straferlass amnestie, begenadiging, kwijtschelding van straf Straferlass anistia, indultogeral Straferlass af
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