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Steuerhinterziehung |
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Steu·er·hin·ter·zie·hung die <Steuerhinterziehung, Steuerhinterziehungen> rechtsw.: der Vorgang, dass jmd. gegenüber dem Finanzamt sein Einkommen oder einen Teil seines Einkommens verheimlicht, um so weniger Steuern zahlen zu müssen Er musste wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis. Steu•er2 die; -, -n; der Teil des Einkommens, Vermögens, des Werts von (gekauften) Waren usw, den man an den Staat zahlen muss <hohe, niedrige Steuern; Steuern zahlen, abführen, hinterziehen (= nicht zahlen); Steuern erheben, eintreiben; die Steuern senken, erhöhen; jemanden von der Steuer befreien; etwas mit einer Steuer belegen; etwas von der Steuer absetzen>: Er kann sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen (= für die Summe Geld, die er an Miete für sein Arbeitszimmer bezahlt, braucht er keine Steuern zu zahlen) || K-: Steuereinnahmen, Steuererhöhung, Steuererleichterung, Steuergesetz, Steuerhinterziehung, Steuerlast, Steuerpolitik, Steuerprogression, Steuerrecht, Steuerreform, Steuerschuld, Steuersenkung, Steuersystem || -K: Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Getränkesteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Vergnügungsteuer (Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Getränkesteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vermögenssteuer, Vergnügungssteuer); Gemeindesteuer, Kirchensteuer || ► besteuern, versteuern Übersetzungen Steuerhinterziehung tax evasion, tax fraud
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