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Rechtswissenschaft |
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Rẹchts·wis·sen·schaft die (kein Plur.) (≈ Jura) die Wissenschaft vom Recht und seiner Anwendung Rechtswissenschaft studieren Rẹcht das; -(e)s, -e 1. nur Sg, Kollekt; die Regeln für das Zusammenleben der Menschen in einem Staat, die in Gesetzen festgelegt sind <das bürgerliche, öffentliche Recht; das Recht anwenden, verletzen, brechen; das Recht auf seiner Seite haben, wissen>: Nach geltendem Recht ist die Beschaffung von Heroin strafbar || K-: Rechtsangelegenheit, Rechtsauffassung, Rechtsauskunft, Rechtsberatung, Rechtslage, Rechtsordnung, Rechtsphilosophie, Rechtsschutz, Rechtssprache, Rechtsunsicherheit, Rechtsverbindlichkeit, Rechtsverletzung, Rechtsvorschrift, Rechtswissenschaft || -K: Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Eherecht, Eigentumsrecht, Elternrecht, Familienrecht, Grundrecht, Hausrecht, Jugendrecht, Kirchenrecht, Kriegsrecht, Kündigungsrecht, Patentrecht, Privatrecht, Scheidungsrecht, Staatsrecht, Strafrecht, Tarifrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Völkerrecht, Zivilrecht (Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Eherecht, Eigentumsrecht, Elternrecht, Familienrecht, Grundrecht, Hausrecht, Jugendrecht, Kirchenrecht, Kriegsrecht, Kündigungsrecht, Patentrecht, Privatrecht, Scheidungsrecht, Staatsrecht, Strafprozessrecht, Tarifrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Völkerrecht, Zivilrecht) 2. das Recht (auf etwas (Akk)) der (moralisch od. gesetzlich verankerte) Anspruch (auf etwas) <ein angestammtes, unveräußerliches, verbrieftes Recht; die demokratischen, elterlichen, vertraglichen Rechte; ein Recht geltend machen, ausüben, missbrauchen, wahrnehmen; sein Recht fordern, wollen, bekommen; sich (Dat) ein Recht nehmen, anmaßen, vorbehalten; auf sein Recht pochen (= sein Recht fordern); jemandem ein Recht übertragen, verweigern, absprechen, entziehen; jemandes Rechte wahren, verletzen>: Die Verfassung garantiert das Recht des Bürgers auf freie Meinungsäußerung; Der Rechtsanwalt versuchte, ihr durch eine Klage vor Gericht zu ihrem Recht zu verhelfen; Mit welchem Recht gibst du mir Befehle? || -K: Aufenthaltsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Wahlrecht 3. nur Sg; das, was die Moral od. das Gesetz erlauben ↔ Unrecht <Recht tun; Recht daran tun, etwas zu tun>: Ein Kind muss lernen, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden || K-: Rechtsbewusstsein, Rechtsempfinden 4. das bürgerliche Recht die Gesetze, die das Privatleben regeln 5. zu Recht mit gutem Grund, richtigerweise 6. Recht sprechen als Richter Urteile fällen 7. das Recht beugen pej; (als Richter, Regierung o. Ä.) so handeln, dass man zwar nicht gegen den Text der Gesetze verstößt, aber gegen die Absicht, die dahintersteht 8. das Recht des Stärkeren verwendet, um meist Verärgerung darüber auszudrücken, wenn jemand mit viel Macht das tut, was er will, ohne das Recht (2) dazu zu haben 9. im Recht sein bei einem Streit o. Ä. derjenige sein, der das Recht (1, 2) auf seiner Seite hat 10. sich im Recht fühlen glauben, dass man im Recht (9) ist 11. zu seinem Recht kommen das bekommen, was einem zusteht 12. von Rechts wegen wie es das Recht (1) regelt || ID etwas fordert/verlangt sein Recht etwas muss in ausreichendem Maß berücksichtigt werden: Nach der großen Anstrengung verlangt der Körper sein Recht - ich muss mich jetzt etwas ausruhen; alle Rechte vorbehalten verwendet, um auszudrücken, dass das betreffende Werk (Buch, Platte o. Ä.) nicht ohne Genehmigung kopiert, nachgedruckt o. Ä. werden darf || NB: ↑ recht (7-11) || zu 2. rẹcht•los Adj
Übersetzungen Rechtswissenschaft law, jurisprudence Rechtswissenschaft hukuk Rechtswissenschaft dret, jurisprudència Rechtswissenschaft giurisprudenza Rechtswissenschaft ciência jurídica, jurisprudência
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