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Rangordnung |
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Rạng·ord·nung die <Rangordnung, Rangordnungen> 1. durch die Wertigkeit oder Bedeutung bestimmte Ordnung die Rangordnung der Studienabschlüsse 2. (≈ Hierarchie) durch die gesellschaftliche Stellung bestimmte Ordnung in der Rangordnung höher stehen als ein anderer Rạng der; -(e)s, Rän•ge 1. eine bestimmte Stufe in einer Ordnung (Hierarchie), die durch soziale od. dienstliche Wichtigkeit gekennzeichnet ist ≈ Stellung (3) <einen hohen, niedrigen Rang haben, einnehmen, bekleiden>: der Rang eines Leutnants; Sie steht im Rang einer Ministerin || K-: Rangabzeichen, Rangfolge, Ranghöchste, Ranghöhere, Rangordnung, Rangstufe, Rangunterschied (Rangabzeichen, Rangfolge, Ranghöchster, Ranghöherer, Rangordnung, Rangstufe, Rangunterschied); ranghöchst-, rangniedrigst- || -K: Dienstrang; Generalsrang, Offiziersrang 2. nur Sg; verwendet, um die Qualität od. den Stellenwert von jemandem/etwas einzustufen: ein Komponist vom Rang Beethovens 3. der Platz, den man in einem Wettkampf erreicht: den ersten/letzten Rang belegen 4. der hintere und höher liegende Teil des Raumes, in dem man im Kino od. Theater sitzt || ↑ Abb. unter Theater 5. von Rang mit einem hohen Wert, Rang (2): ein Schriftsteller von Rang 6. ersten Ranges von großer Bedeutung: ein Skandal ersten Ranges || ID jemandem den Rang ablaufen bessere Leistungen bringen als jemand ≈ jemanden überflügeln; alles, was Rang und Namen hat sehr viele bekannte Leute ≈ die Prominenz; zu Rang und Würden kommen bekannt und einflussreich werden || zu 1, 2. und 3. rạng•gleich Adj; rạng•mä•ßig Adv
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