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Privatvergnügen |
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Pri·vat·ver·gnü·gen das <Privatvergnügens> (kein Plur.) (umg.) eine Aktivität, die jmd. ohne Verpflichtung und nur aus eigener Neigung betreibt Nachdem sie den geforderten Vortrag gehalten hatte, arbeitete sie zu ihrem Privatvergnügen an dem Thema noch weiter. pri•vat [-v-] Adj 1. nur für einen selbst und nicht für andere ≈ persönlich (1,2) <die Angelegenheiten, die Interessen, ein Vergnügen>: Ich möchte mit niemandem darüber sprechen, das ist eine rein private Sache || K-: Privatangelegenheit, Privatbesitz, Privateigentum, Privatgrundstück, Privatlehrer, Privatsache, Privatsphäre, Privatvergnügen 2. außerhalb des beruflichen od. dienstlichen Bereiches ↔ dienstlich, geschäftlich <ein Brief, Mitteilungen, ein Gespräch, jemandes Meinung; mit jemandem privat verkehren, sprechen, zu tun haben> || K-: Privatadresse, Privatauto, Privatbrief, Privatfahrzeug, Privatgebrauch, Privatgespräch, Privatleben, Privatlektüre, Privatperson 3. nicht vom Staat od. einer öffentlichen Institution finanziert od. geführt <ein Unternehmen, eine Schule, eine Klinik, eine Krankenkasse; etwas privat finanzieren> || K-: Privatbank, Privatfernsehen, Privatklinik, Privatkrankenkasse, Privatmittel, Privatschule, Privatsender, Privatunternehmen, Privatwirtschaft 4. nur für eine bestimmte Gruppe von Personen ↔ öffentlich <eine Party, eine Veranstaltung; im privaten Rahmen> || K-: Privataudienz, Privatstraße, Privatweg 5. an/von privat an jemanden/von jemandem, der nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o. Ä. handelt: etwas nur an privat verkaufen
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