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Präzedenzfall |
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Prä·ze·dẹnz·fall der <Präzedenzfalls (Präzedenzfalles), Präzedenzfälle> rechtsw.: ein Rechtsfall, an dem sich die weitere Rechtsprechung als Beispiel orientiert Mit diesem Urteil hat das Gericht einen Präzedenzfall geschaffen. Prä•ze•dẹnz•fall der; geschr; ein Fall, dessen Ausgang (z. B. vor Gericht) als Beispiel für zukünftige, ähnliche Fälle dient <einen Präzedenzfall schaffen> Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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