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Pfändung |
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Pfạ̈n·dung die <Pfändung, Pfändungen> rechtsw.: gerichtliche Beschlagnahme des Eigentums (bei einer finanziellen Forderung gegen dessen Besitzer) pfạ̈n•den; pfändete, hat gepfändet; [Vt] 1. etwas pfänden jemandem etwas wegnehmen, um damit dessen Schulden zu bezahlen <das Gericht, der Gerichtsvollzieher pfändet jemandes Möbel, einen Teil von jemandes Einkommen> 2. jemanden pfänden bestimmte Dinge bei jemandem pfänden <jemanden pfänden lassen>
|| hierzu Pfạ̈n•dung die; pfạ̈nd•bar Adj Übersetzungen Pfändung haciz Pfändung embargo Pfändung saisie Pfändung pignoramento Pfändung zajęcie Pfändung embargo Pfändung наложение ареста Pfạ̈n|dung f <-, -en> → seizure, distraint (form), → attachment (form); der Gerichtsvollzieher kam zur Pfändung → the bailiff came to seize or impound their possessions
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