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Parteimitglied |
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Par·tei·mit·glied das <Parteimitglieds (Parteimitgliedes), Parteimitglieder> pol.: Mitglied einer politischen Partei Mịt•glied das; jemand, der zu einer (meist organisierten) Gruppe (z. B. zu einem Verein od. zu einer Partei) gehört <ein aktives, passives, zahlendes, langjähriges Mitglied; die Mitglieder der Familie; irgendwo Mitglied sein, werden; Mitglieder werben; jemanden als Mitglied aufnehmen> || K-: Mitgliedsausweis, Mitgliedsbeitrag, Mitgliedskarte || -K: Familienmitglied, Gewerkschaftsmitglied, Parteimitglied, Vereinsmitglied Par•tei die; -, -en 1. eine Organisation mit einem politischen Programm, die von Menschen mit gemeinsamen politischen Zielen gebildet wurde <eine bürgerliche, demokratische, fortschrittliche, liberale, linke, kommunistische, konservative, rechte, sozialistische, radikale, gemäßigte, illegale, verbotene Partei; ein Anhänger, ein Mitglied, ein Funktionär einer Partei; eine Partei zieht in ein Parlament ein, ist im Parlament vertreten, stellt die Regierung>: Die Sozialdemokratische Partei ist die älteste Partei Deutschlands || K-: Parteiabzeichen, Parteiamt, Parteiapparat, Parteiausschluss, Parteibeschluss, Parteichef, Parteidisziplin, Parteiflügel, Parteiführer, Parteifunktionär, Parteigenosse, Parteikongress, Parteileitung, Parteimitglied, Parteipolitik, Parteiprogramm, Parteisekretär, Parteivorsitzende, Parteizugehörigkeit (Parteiabzeichen, Parteiamt, Parteiapparat, Parteiausschluss, Parteibeschluss, Parteichef, Parteidisziplin, Parteiflügel, Parteiführer, Parteifunktionär, Parteigenosse, Parteikongress, Parteileitung, Parteimitglied, Parteipolitik, Parteiprogramm, Parteisekretär, Parteivorsitzender, Parteizugehörigkeit); Parteienfinanzierung || -K: Arbeiterpartei, Einheitspartei, Linkspartei, Massenpartei, Nazipartei, Oppositionspartei, Rechtspartei, Regierungspartei, Volkspartei 2. eine Gruppe von Menschen, die in einem Streit die gleiche Meinung haben: Bei der Debatte bildeten sich zwei Parteien || -K: Gegenpartei 3. einer der Gegner in einem Streit vor Gericht <die klagende, beklagte, gegnerische Partei> || -K: Prozesspartei 4. die Mieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohnungen: ein Haus mit sechs Parteien
|| -K: Hauspartei || ID für jemanden/etwas Partei ergreifen/nehmen jemanden/etwas in einem Streit o. Ä. unterstützen ≈ für jemanden/etwas eintreten; über den Parteien stehen neutral, unparteiisch sein Übersetzungen
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