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Parteiapparat |
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Par·tei·ap·pa·rat der <Parteiapparats (Parteiapparates), Parteiapparate> pol.: Gesamtheit der Hilfsmittel und Personen für die Verwaltung einer politischen Partei im Parteiapparat arbeiten Ap•pa•rat der; -(e)s, -e 1. ein technisches Gerät, das aus mehreren Teilen besteht und bestimmte Funktionen erfüllt || -K: Fernsehapparat, Fotoapparat, Radioapparat, Telefonapparat 2. meist Sg; eine Gruppe von Körperteilen od. Organen, die zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Aufgabe zu erfüllen || -K: Atmungsapparat, Bewegungsapparat, Verdauungsapparat 3. meist Sg, Kollekt; alle Personen und Hilfsmittel, die man für eine bestimmte Aufgabe od. für eine Institution/Organisation braucht || -K: Beamtenapparat, Parteiapparat, Polizeiapparat, Regierungsapparat, Verwaltungsapparat Par•tei die; -, -en 1. eine Organisation mit einem politischen Programm, die von Menschen mit gemeinsamen politischen Zielen gebildet wurde <eine bürgerliche, demokratische, fortschrittliche, liberale, linke, kommunistische, konservative, rechte, sozialistische, radikale, gemäßigte, illegale, verbotene Partei; ein Anhänger, ein Mitglied, ein Funktionär einer Partei; eine Partei zieht in ein Parlament ein, ist im Parlament vertreten, stellt die Regierung>: Die Sozialdemokratische Partei ist die älteste Partei Deutschlands || K-: Parteiabzeichen, Parteiamt, Parteiapparat, Parteiausschluss, Parteibeschluss, Parteichef, Parteidisziplin, Parteiflügel, Parteiführer, Parteifunktionär, Parteigenosse, Parteikongress, Parteileitung, Parteimitglied, Parteipolitik, Parteiprogramm, Parteisekretär, Parteivorsitzende, Parteizugehörigkeit (Parteiabzeichen, Parteiamt, Parteiapparat, Parteiausschluss, Parteibeschluss, Parteichef, Parteidisziplin, Parteiflügel, Parteiführer, Parteifunktionär, Parteigenosse, Parteikongress, Parteileitung, Parteimitglied, Parteipolitik, Parteiprogramm, Parteisekretär, Parteivorsitzender, Parteizugehörigkeit); Parteienfinanzierung || -K: Arbeiterpartei, Einheitspartei, Linkspartei, Massenpartei, Nazipartei, Oppositionspartei, Rechtspartei, Regierungspartei, Volkspartei 2. eine Gruppe von Menschen, die in einem Streit die gleiche Meinung haben: Bei der Debatte bildeten sich zwei Parteien || -K: Gegenpartei 3. einer der Gegner in einem Streit vor Gericht <die klagende, beklagte, gegnerische Partei> || -K: Prozesspartei 4. die Mieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohnungen: ein Haus mit sechs Parteien
|| -K: Hauspartei || ID für jemanden/etwas Partei ergreifen/nehmen jemanden/etwas in einem Streit o. Ä. unterstützen ≈ für jemanden/etwas eintreten; über den Parteien stehen neutral, unparteiisch sein Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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