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Leihbücherei |
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Leih·bü·che·rei die <Leihbücherei, Leihbüchereien> eine staatliche oder private Institution, die gegen eine Gebühr Bücher verleiht lei•hen; lieh, hat geliehen; [Vt] 1. jemandem etwas leihen jemandem etwas für eine bestimmte Zeit geben, damit er es (kostenlos) benutzen kann ≈ verleihen ↔ sich etwas ausleihen, etwas borgen: Ihr Vater lieh ihr das Auto; Kannst du mir bis morgen zehn Euro leihen? || K-: Leihbücherei, Leihgabe, Leihgebühr 2. sich (Dat) etwas (von jemandem) leihen jemanden bitten, dass er einem etwas für eine bestimmte Zeit gibt, damit man es (kostenlos) benutzen kann ≈ sich etwas ausleihen, sich etwas borgen: Das Motorrad gehört ihm nicht - er hat es sich von seinem Freund geliehen; Für den Ball habe ich mir einen Frack geliehen
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