| Deutsches Wörterbuch / German Dictionary 3.900.164.197 Besucher. |
Kronzeuge |
0,01 sec. |
|
|
Kron·zeu·ge, Kron·zeu·gin der <Kronzeugen, Kronzeugen> rechtsw.: Mittäter eines Angeklagten, der gegen diesen als Zeuge in einem Prozess aussagt und dem dafür Straffreiheit zugesichert wird Kron•zeu•ge der; jemand, der für ein Verbrechen, an dem er selbst beteiligt war, nicht od. nur wenig bestraft wird, weil durch seine Aussage in einem Prozess andere Verbrecher verurteilt werden können || K-: Kronzeugenregelung || hierzu Kron•zeu•gin die Übersetzungen Kronzeuge testigo principal Kronzeuge témoin principal Kronzeuge collaboratore di giustizia, pentito, teste principale Kron|zeu|ge m, Kron|zeu|gin
Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
|
| Kostenlose Hilfsmittel: |
Für Surfer:
Browser Erweiterung |
Wort des Tages |
Hilfe
Für Webmaster: Kostenloser Inhalt | Vernetzung | Nachschlagefeld | Doppelklicken zum Nachschlagen |
|---|