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Kriegsrecht |
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Kriegs·recht das <Kriegsrechts (Kriegsrechtes)> (kein Plur.) alle Rechtsnormen, die während eines Krieges innerhalb eines am Krieg beteiligten Landes und zwischen den beteiligten Staaten gelten Kriegs•recht das; nur Sg 1. allgemein anerkannte Normen (wie z. B. bei der Behandlung von Gefangenen), die im Krieg gelten <ein Verstoß gegen das Kriegsrecht; eine Verletzung des Kriegsrechts> 2. eine Änderung der Gesetze innerhalb eines Staates, die bei Gefahr (z. B. während eines Bürgerkrieges) beschlossen wird <die Regierung verhängt das Kriegsrecht (über ein Land)>
Übersetzungen Kriegsrecht martial law, right of war Kriegsrecht droit de guerre
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