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Indiz |
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In·diz das <Indizes, Indizien> 1. (meist Plur.) rechtsw.: ein Gegenstand, der etwas beweist und der in einer Gerichtsverhandlung den Angeklagten belasten oder entlasten kann -ienprozess 2. (geh.) Hinweis, Anzeichen Einige Indizien weisen auf einen baldigen Wechsel in der Führungsspitze des Konzerns hin. In•diz [ɪn'diːt ̮s] das; -es, In•di•zi•en [-'diːt ̮sjən] 1. meist Pl, Jur; etwas, das darauf hindeutet, dass jemand ein Verbrechen begangen hat <die Indizien sprechen gegen jemanden; jemanden aufgrund von Indizien verhaften, verurteilen> || K-: Indizienprozess 2. geschr ≈ Anzeichen <ein sicheres Indiz für etwas>
Übersetzungen Indiz indicio Indiz indice Indiz indizio In|diz nt <-es, -ien> (Jur) → clue; (als Beweismittel) → piece of circumstantial evidence; alles beruht nur auf Indizien → everything rests only on circumstantial evidence (= Anzeichen) → sign, indication (für of)
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