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Handhabe |
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Hạnd·ha·be die <Handhabe, Handhaben> eine (rechtliche) Möglichkeit, etwas zu tun Wir haben keine Handhabe, hier einzuschreiten, da die Frage nie vertraglich geregelt wurde. Hạnd•ha•be die; -; nur Sg; eine Handhabe (zu + Infinitiv /für etwas) die Möglichkeit od. gesetzliche Grundlage, auf etwas zu reagieren: Die Polizei hatte keine gesetzliche Handhabe zu schießen/für den Schusswaffengebrauch Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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