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Gewaltanwendung |
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Ge•wạlt die; -, -en 1. nur Sg; Gewalt (gegen jemanden/etwas) das Benutzen von körperlicher Kraft, Macht, Drohungen o. Ä., um jemanden zu verletzen od. um jemanden zu zwingen, etwas zu tun <brutale, rohe Gewalt; Gewalt anwenden; etwas mit Gewalt erzwingen; jemandem Gewalt androhen, antun>: jemandem etwas mit Gewalt wegnehmen; Wird im Fernsehen zu viel Gewalt gezeigt? || K-: Gewaltandrohung, Gewaltanwendung, Gewaltherrschaft, Gewaltmaßnahme, Gewaltverbrechen, Gewaltverbrecher || -K: Waffengewalt 2. nur Sg; das Benutzen von körperlicher Kraft, um etwas zu erreichen: Die Kiste ließ sich nur mit Gewalt öffnen || K-: Gewaltanwendung 3. nur Sg; die große natürliche Kraft, die Heftigkeit eines Naturphänomens: die Gewalt einer Explosion, eines Sturmes, der Wellen 4. nur Sg; Gewalt (über jemanden/etwas) die Macht, über jemanden/etwas zu herrschen od. zu bestimmen <die elterliche, richterliche, staatliche Gewalt; Gewalt über jemanden gewinnen, haben; jemanden/etwas in seine Gewalt bekommen, bringen; die Gewalt an sich (Akk) reißen; die Gewalt über jemanden verlieren; in jemandes Gewalt geraten, sein/stehen>: Der Bankräuber brachte mehrere Geiseln in seine Gewalt 5. meist Pl, Pol; verwendet als Bezeichnung für die drei Bereiche, in die die Aufgaben und die Macht eines Staates unterteilt werden (Legislative, Exekutive und Judikative) <die drei Gewalten; die gesetzgebende, ausführende, richterliche Gewalt> || K-: Gewaltenteilung, Gewaltentrennung 6. höhere Gewalt nur Sg; ein Ereignis (wie z. B. ein Unfall, eine Naturkatastrophe o. Ä.), das nicht zu erwarten war und nicht verhindert werden konnte: Ein Blitzschlag ist höhere Gewalt 7. sich/etwas (Akk) in der Gewalt haben sich/etwas beherrschen können, unter Kontrolle haben: Sie erschrak, hatte sich aber sofort wieder in der Gewalt; Er hatte den Wagen nicht mehr in der Gewalt 8. die Gewalt über etwas (Akk) verlieren besonders ein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle haben 9. mit (aller) Gewalt gespr ≈ unbedingt, um jeden Preis: etwas mit aller Gewalt durchsetzen wollen 10. mit sanfter Gewalt mit leichtem Zwang od. Druck, freundlich, aber sehr bestimmt 11. etwas (Dat) Gewalt antun ≈ etwas verfälschen <den Tatsachen, der Wahrheit Gewalt antun> 12. jemandem Gewalt antun geschr euph ≈ jemanden vergewaltigen 13. sich (Dat) Gewalt antun geschr euph ≈ Selbstmord begehen || ID Gewalt geht vor Recht verwendet, um auszudrücken, dass sich der Stärkere oft durchsetzt, auch wenn er nicht im Recht ist || zu 1. ge•wạlt•frei Adj; ge•wạlt•los Adj; Ge•wạlt•lo•sig•keit die; nur Sg
Übersetzungen Gewaltanwendung uso della forza
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