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Gewürzhandel |
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Ge·wụ̈rz·han·del der <Gewürzhandels> (kein Plur.) Handel mit Gewürzen Hạn•del der; -s; nur Sg 1. Handel (mit etwas) das Einkaufen und Verkaufen von Waren <lebhafter, blühender Handel; (mit etwas) Handel treiben>: Der Handel mit Gewürzen floriert/stagniert/geht zurück || K-: Handelsabkommen, Handelsbeziehungen, Handelspartner, Handelsschiff, Handelsvertrag || -K: Drogenhandel, Gewürzhandel, Pelzhandel, Rauschgifthandel, Tabakhandel, Teppichhandel 2. der Handel Kollekt; alle Geschäftsleute und Geschäfte, die mit dem Handel (1) zu tun haben <etwas wird aus dem Handel gezogen>: Der Handel sah sich zu einer Erhöhung der Preise gezwungen || -K: Buchhandel 3. etwas ist im Handel etwas wird zum Verkauf angeboten: Das Buch, das Sie suchen, ist seit einiger Zeit nicht mehr im Handel
|| ► handeln1, Händler Übersetzungen
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