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Exekutive |
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Ex·e·ku·ti·ve die <Exekutive, Exekutiven> pol.: die vollziehende Staatsgewalt Exe•ku•ti•ve die; -, -n; meist Sg, Kollekt, Jur, Pol; diejenigen Institutionen in einem Staat, die für die Durchführung der Gesetze zuständig sind, also die Regierung und die Behörden ↔ Judikative, Legislative || NB ↑ Gewalt (5) Thesaurus Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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