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Billigung |
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Bịl·li·gung die <Billigung, Billigungen> (Plur. selten) Zustimmung, Einverständnis Sein Plan konnte nicht die Billigung seiner Eltern erhalten. bịl•li•gen; billigte, hat gebilligt; [Vt] 1. etwas billigen geschr; etwas positiv beurteilen und es deshalb zulassen ≈ akzeptieren, gutheißen ↔ missbilligen, ablehnen <einen Vorschlag, jemandes Entschluss, Pläne billigen>: Als Ihr Arzt kann ich es nicht billigen, dass Sie so viel arbeiten 2. etwas billigen geschr; etwas amtlich od. durch Beschluss genehmigen <ein Projekt, ein Gesetz billigen>
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