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Beschlagnahmung |
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be•schlag•nah•men; beschlagnahmte, hat beschlagnahmt; [Vt] 1. etwas beschlagnahmen Jur; jemandem etwas in amtlichem, offiziellem Auftrag wegnehmen ≈ konfiszieren <die Beute, Möbel beschlagnahmen>: Der Zöllner beschlagnahmte die Ware 2. jemanden/etwas beschlagnahmen gespr; jemanden/etwas in Beschlag3 nehmen || zu 1. Be•schlag•nah•mung die; Be•schlag•nah•me die; nur Sg
Übersetzungen Be|schlag|nah|mung f <-, -en> (von Eigentum, Pass) → confiscation; (von Vermögen, Grundbesitz, Drogen) → seizure; (von Kraftfahrzeug, Boot) → impounding
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